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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1. Sachlicher Anwendungsbereich

Unsere nachstehenden Geschäfts- und Vertragsbestimmungen, im weiteren kurz AGB genannt, gelten für den Kauf und Verkauf unserer Handelswaren, insbesondere von EDV-Anlagen, EDV-Geräten und EDV-Zubehör (alles zusammen im weiteren als Hardware bezeichnet), Telekommunikationsgeräten und –zubehör sowie Hardware und Software im allgemeinen, für die Wartung während der Gewährleistungs- und Garantiefristen, für die von uns erbrachten Serviceleistungen sowie alle anderen von uns angebotenen Waren und Leistungen.

1.2. Geltungsbereich

Diese, unsere, AGB gelten ausschließlich und sind alleiniger Vertragsbestandteil und alleinige Vertragsgrundlage. Dem entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir erkennen dies ausdrücklich schriftlich an und stimmen ihrer Verwendung als Vertragsbestandteil zu. Der einfache Hinweis auf entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Klauseln unserer Kunden/Lieferanten genügt nicht. Die Zustimmung des Kunden/Lieferanten zur Verwendung unserer AGB erfolgt mit Annahme des abgegebenen Angebots spätestens jedoch durch, auch teilweise, Zahlung der Entgeltleistung für die von uns bestellte, gelieferte, bezogene oder erfolgte Leistung.

§ 2 Vertragsschluß

Angebote, insbesondere aus unserer Werbung, sind freibleibend. Angebote gelten ausdrücklich erst ab dem von uns nach dem Kalender bestimmten Tag. Ansonsten gelten Angebote bis auf Widerruf, jedoch spätestens bis zum nächsten Angebot für eine Sache/Ware/Dienstleistung gleicher Art und Beschaffenheit. Das Gleiche gilt für die von uns bekannt gegebenen Preise. Die Preise und Angebote der „Tagesschnäppchen“ gelten jedoch ausdrücklich nur für den nach dem Kalender bestimmten, benannten Tag. Bei allen Angeboten und Preisofferten behalten wir uns Irrtümer und Druckfehler ausdrücklich vor.

§ 3 Nutzungsrechte

3.1. Umfang

Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer AGB oder weitergehender Bestimmungen des Herstellers der Software ein Nutzungsrecht an der erworbenen Software sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Mit Ausnahme der Betriebssoftware handelt es sich dabei um ein nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht. Zu den Rechten des Kunden an den erworbenen Waren, die nicht Software sind, siehe unter 7. Das Recht des Kunden, unabhängig davon die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.

3.2. Sonstiges

Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen und/oder Nutzungssoftware umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation und Nutzungssoftware nur nach Herstellermaßgabe für das jeweilige Produkt. Insoweit wird der Kunde auf das Nichtvorhandensein solcher Dokumentation und Software hingewiesen.

§ 4 Einarbeitung

In unseren Verkaufspreisen ist eine für den Kunden kostenfreie Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Ware, insbesondere Hard- und Software, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, nicht enthalten. Bei Bedarf sind solche Leistungen zusätzlich in Auftrag zu geben und werden nach Aufwand und, falls notwendig, Anfahrt, berechnet oder von einer von uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Zur Haftung bei Auftragsvergabe, siehe unter 7.4. Haftung. Eine Auswahl von Software und eine Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen und Einsatzmöglichkeiten sowie Einweisungen, Schulungen und/oder technische/beratende Unterstützung des Kunden sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Vertragsgegenstand oder Nebenleistung. Somit trägt der Kunde auch das alleinige, unabdingbare Risiko für die Auswahl der Software sowie deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen und deren Auswirkungen auf andere, nicht unserem Einfluss unterliegende Hard- und Software.

§ 5 Leistungs- und Funktionsumfang

Der Leistungs- und Funktionsumfang der von uns angebotenen Waren bestimmt sich allein nach dem Willen des jeweiligen Herstellers und findet Ausdruck in den jeweiligen, soweit vorhandenen, Produktbeschreibungen des Herstellers. Der Leistungs- und Funktionsumfang einer Ware kann, gerade im Zusammenwirken mit anderen Komponenten, gleichgültig ob Hard- oder Software, eingeschränkt und/oder von der Produktbeschreibung abweichend erscheinen. Für einen solchen Fall sind wir über unsere Fachberatung hinaus nicht verantwortlich, soweit nach dem uns vorliegenden Wissenstand und den wahrheitsgemäßen und vollständigen Kundenauskünften bezüglich dessen ein solches überhaupt absehbar war. Individuell kundenspezifische Anpassungen der von uns angebotenen Waren und Leistungen sind, soweit uns überhaupt rechtlich und praktisch möglich, ausschließlich schriftlich zu vereinbaren.

§ 6 Lieferbedingungen

6.1. Lieferfristen und –termine

Vereinbarte Lieferfristen und/oder Liefertermine sind nur gültig und verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlicher Vertragsbestandteil geworden und von uns dementsprechend bestätigt worden sind. Bei von uns nicht zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns eine angemessene Lieferfristverlängerung vor. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug und dem fruchtlosen Verstreichen der vom Kunden zu setzenden, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, ist dieser berechtigt, nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug behalten wir uns vor Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware nach unserem Ermessen bis zur Behebung der Verzögerung, spätestens aber bis zum Verstreichen der Nachfrist kostenlos zur Verfügung zu stellen. In diesem Falle sind Beschädigung und/oder Untergang der Ausweichtechnik bzw. Ausweichsoftware ausschließlich vom Kunden zu verantworten und uns oder Dritten zu ersetzen. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug oder aber kann die von uns zu erbringende Leistung wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit nicht erbracht werden, so ist unsere Schadensersatzpflicht ausschließlich im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Ersatzpflicht auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.Wir behalten uns ausdrücklich vor, im Falle von Lieferschwierigkeiten unsererseits, andere jedoch in Preis und Qualität gleichwertige Artikel zu liefern.

6.2. Sonderregelung beim Lieferverzug unter Kaufleuten

Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und kann Ausweichtechnik bzw. –software nicht zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt werden, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug der Lieferung bzw. Bereitstellung von Ausweichtechnik/-software eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % maximal aber 5 % des Nettolieferwertes zu verlangen. Uns bleibt dabei das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder aber ein wesentlich geringerer als der geltend gemachte, entstanden ist. Im Allgemeinen setzt die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

6.3. Annahmeverzug

Kommt eine Vertragspartei in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den daraus uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware/Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6.4. Versand und Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten des Lieferanten, spätestens jedoch mit Verlassen unserer Versandabteilung oder unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden, respektive anderer ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Soweit uns möglich, jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden, können wir eine entsprechende Versicherung der Ware gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden bewirken. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel, insbesondere an der Verpackung aufweist, vom Kunden, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte aus dem BGB, entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.

6.5. Preis und Zahlung

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise, vorbehaltlich kurzfristige Änderungen, Irrtümer und Druckfehler, „ab Laden“. Dies gilt nicht für Waren mit so genannten „Tagespreisen“. Diese „Tagespreise“ sind telefonisch oder im Verkaufsraum erfragbar und gelten ausschließlich für den Zeitpunkt der Abfrage. Gesonderte Verpackung und Porto bei Versand werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen bereits eingeschlossen. Abweichungen werden besonders hervorgehoben. Der Preis ist bei Abholung sofort bar im Ganzen zu entrichten. Bei Versand der Ware ist der Preis zzgl. Porto und Versandkosten per Nachnahme zu entrichten. Abweichende Regelungen, insbesondere Teilzahlung bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Abzug von Skonto bedarf generell ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besitzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.

§ 7 Gewährleistungsregelung, Garantie und Fernabsatz

7.1. Gewährleistung

Soweit sich innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum ein Mangel der Kaufsache zeigt oder dem Kaufgegenstand bei Übergabe eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung. Er kann nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung wird von uns verweigert, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten unsererseits verbunden ist, insbesondere, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung uns mit Kosten belasten würde, die über den momentanen Sachwert der mangelhaften Sache hinausgehen würden. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die darauf getätigten Aufwendungen maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Voraussetzung für eine Nacherfüllung ist die sofortige Bekanntgabe des Mangels bei uns, sowie die unverzügliche Verbringung der mangelhaften Sache nach Rücksprache mit uns in unseren Verkaufsraum. Sollte sich vorbezeichneter Mangel erst nach 6 Monaten ab Kaufdatum zeigen oder einstellen, obliegt es dem Käufer innerhalb von 2 Jahren, jedoch unverzüglich nach Feststellung, nachzuweisen, dass der bezeichnete Mangel schon bei Gefahrenübergang auf den Käufer vorhanden war. Die Regelungen bezüglich der Kosten der Nacherfüllung gelten dann auch hier. Jedoch muss sich der Käufer eine eventuelle Abnutzung und/oder Wertminderung der Sache anrechnen lassen. Sollten Hersteller von durch uns vertriebener Waren eine erweiterte Gewährleistung in Form einer Garantie oder ähnlichem übernehmen, welche über die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hinausgeht, treten wir alle unsere Ansprüche daraus gegen den Hersteller oder Lieferanten an den Käufer ab. Dieser hat dann im Falle des Eintritts eines Mangels oder Schadens diesen beim Hersteller direkt anzuzeigen und sämtliche sich daraus ergebende Ansprüche auch diesem gegenüber geltend zu machen

7.1.1. Unternehmerrückgriff

Im Falle des Eintritts eines Gewährleistungsfalls behalten wir uns vor, sollte der Mangel von uns nicht beseitigt werden können und/oder eine Sache gleicher Art und Beschaffenheit nicht lieferbar sein, die Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer fristmäßig an die Erfüllung unserer Ansprüche aus Unternehmerrückgriff gegen unseren Lieferanten zu binden. Sollte von unserem Lieferanten uns mangelhafte Ware geliefert worden sein, behalten wir uns, unbeschadet weiterer Ansprüche, die dem Käufer zustehenden Rechte zur Geltendmachung vor.

7.2. Wandelung/ Minderung

Sind wir zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Folge: Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Folge: entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Unsere Haftung beschränkt sich bei Geräten, die älter als 3 Monate sind, in jeden Fall auf den bei der Wandelung gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis. In allen anderen Fällen wird unsere Haftung auf den aus der Rechnung hervorgehenden Verkaufspreis beschränkt.

7.3. Garantie und Garantiebedingungen

Für von uns zusammengebaute bzw. hergestellte Computersysteme übernehmen wir ab Herstellungsdatum 2 Jahre Garantie. Die Garantie umfasst die Mängelfreiheit der hergestellten Sache. Nicht eingeschlossen sind externe Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Eingabegeräte, externe Laufwerke, sonstiges externes Zubehör sowie insbesondere die Kompatibilität solcher Geräte zu den von uns hergestellten Computersystemen. Bei Eintreten eines Garantiefalles ist dieser ausschließlich bei uns geltend zu machen.

7.3.1. Garantiebedingungen

Die Garantie gilt ausschließlich nur auf bei uns erworbene und von uns hergestellte Computersysteme, d.h. für eine von uns hergestellte Funktionseinheit von mindestens Mainboard, Gehäuse, Stromversorgung, Arbeitsspeicher, Prozessor, interne Datenträger, Grafikkarte und Wechsellaufwerk. Weiterhin gilt die Garantie nur bei unversehrten Garantiesiegel und normaler, üblicher Benutzung des Gerätes. Die Garantie gilt bei normaler Nutzung nur, wenn das Gerät mindestens einmal jährlich nach Kauf bei uns zur Wartung und Pflege vorstellig wurde. Durch diese Wartung und Pflege entstehen zusätzliche Kosten, die auf einer gesonderten Preisliste bekannt gegeben werden. Bei übermäßiger Nutzung, wie z.B. Dauer- oder Serverbetrieb verringert sich der Zeitraum von Wartung und Pflege auf mindestens einmal halbjährlich ab Kauf.

7.4. Haftung

Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt im weiteren: Der Anspruch ist unverzüglich unter Vorlage von Originallieferschein und/oder Originalrechnung bei uns geltend zu machen. Der festgestellte Mangel ist genauestens zu beschreiben. Die Kaufsache ist uns in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Wartung, unsachgemäße Rücksendung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Beim Verkauf gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Verpflichtungen entfällt unsere Gewährleistungspflicht. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass wir deren Vernichtung ohne Einverständnis des Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde zusätzlich sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbaren Datenmaterial in vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile sowie Schäden daran, wie z.B. Druckköpfe, Tintenpatronen, Tonermaterialien. Bei Vornahme von Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene Frist vom Käufer zu setzen. Erst bei fruchtlosem Verstreichens dieser und erneuter Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung stehen dem Käufer die Rechte auf Wandelung/ Minderung zu. Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an den gelieferten Anlagen oder an der gelieferten Software vorgenommen, erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch uns Bezug genommen wurde, übernehmen wir keine Haftung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

§ 8 Fernabsatz und Widerrufsrecht

Bei Kaufverträgen, die mit Hilfe von Kommunikationsmitteln, wie Telefon, Fax, Post, e-mail etc. im Zuge des Fernabsatzes zustande gekommen sind, steht dem Besteller ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht ab Erhalt zu. Zur Wahrung des Rücktritts genügt die rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe des Rücktritts uns gegenüber bzw. die Übersendung der bestellten Ware im Rahmen der Frist an uns. Private Endverbraucher haben binnen 4 Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberechtrecht ausgeschlossen. Ab einem Warenwert von 40,- Euro übernehmen wir die Rücksendekosten. Bitte legen Sie der Sendung eine Kopie der Rechnung sowie Ihre Kontodaten bei, damit wir Ihnen den Kaufpreis und gegebenenfalls die Rücksendekosten zurückerstatten können. Versandkosten werden von uns nur in Höhe der günstigsten Versandart nach Tarif der Deutschen Post AG erstattet. Informieren Sie sich daher bitte über die Ihnen entstehenden Kosten. Bitte versehen Sie die Rücksendung mit dem Vermerk "Widerruf". Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an uns. Nach Eingang der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet. Wird die Ware über eine bloße Funktionsprüfung hinaus genutzt, können dadurch entstehende Wertminderungen in Abzug gebracht werden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von nach Kundenwünschen angefertigten Waren oder bei Waren die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. Ferner nicht bei Software, soweit die gelieferten Datenträger entsiegelt oder benutzt wurden. Verbrauchsmaterial wie Tinten oder Toner, Speichermedien und anderes, müssen ungeöffnet und original verpackt sein, nach Siegelbruch erlischt jegliches Rückgaberecht. Wir können bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurücknehmen. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Ware, die in den Ladengeschäften abgeholt wurde.

§ 9 Warenrücknahme aus Kulanz

Grundsätzlich besteht in Kulanzfällen (Falschbestellung, sonstige Motivirrtümer des Käufers, etc.) kein Anspruch auf eine Warenrücknahme. Mit unserer ausdrücklichen Zustimmung kann der Käufer jedoch bestellte und bereits erhaltene Ware zurückzugeben. Die Ware ist dann mit unserer Artikelnummer zu versehen und frachtfrei und original verpackt an uns zurückzusenden. Die Rücklieferung erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Für die Rücknahme berechnen wir einer Bearbeitungspauschale von 20% des Auftragswerts, mindestens jedoch 12,50 Euro.

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns ausdrücklich als berechtigt anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wegen anderer nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche des Käufers gegen uns ist ausgeschlossen.

§ 11 Pauschalierter Schadensersatz

Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konkludent ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§12 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Sache im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Kunde die von uns gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur fälligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekannt zugeben, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Überschreiten die zu unseren Gunsten vereinbarten Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 20%, so geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen entsprechende Sicherheiten frei.

§ 13 Inkassokostenklausel

Soweit die Forderungen gegen Kunden überflüssig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechender Höhe, sind vom Kunden zu tragen.

§ 14 Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendbarkeit des einheitlichen „UN-Kaufrechts“ wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist München. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist ebenfalls München.


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